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Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat grundlegende Änderungen bei der Doppelstaatsangehörigkeit mit sich gebracht. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juni 2024 gilt: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Diese Neuregelung durch das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Staatsangehörigkeitspolitik und eröffnet vielen Menschen neue Perspektiven.
Zentrale Neuerungen im Überblick
- Wegfall der Optionspflicht: Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden, müssen sich nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden.
- Generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei Einbürgerung: Antragsteller müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht mehr aufgeben.
- Erleichterte Einbürgerung: Die Mindestaufenthaltsdauer wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf drei Jahre.
1. Neue Regelung zur doppelten Staatsbürgerschaft seit Juni 2024
Das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StAModG), das 2024 in Kraft getreten ist, stellt eine grundlegende Reform im Staatsangehörigkeitsgesetz dar und geht auf das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zurück. Während früher der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit galt und nur in Ausnahmefällen von diesem Prinzip abgewichen wurde, ist Mehrstaatigkeit nun die Regel und erkennt doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich an. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit droht beim Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit nun in vielen Fällen nicht mehr.
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2. Wer profitiert von dem neuen Gesetz?
Einbürgerungsbewerber
Alle Personen, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten, können ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten und müssen diese nicht mehr im Sinne von „Staatsangehörigkeit aufgegeben“ aufgeben. Dies gilt unabhängig vom Herkunftsland und betrifft insbesondere Staatsangehörige von Ländern, die keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit vorsehen oder diese erschweren. Besonders relevant ist dies für Staatsangehörige aus Ländern wie Afghanistan, Marokko, Iran oder Tunesien, bei denen die Entlassung bisher oft problematisch war.
In Deutschland geborene Kinder
Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden und automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, dürfen beide Staatsangehörigkeiten dauerhaft behalten. Die frühere Optionspflicht, nach der sie sich bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden mussten, ist vollständig entfallen.
Deutsche im Ausland
Deutsche Staatsangehörige, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, müssen in vielen Fällen keine Beibehaltungsgenehmigung mehr beantragen. Dies gilt insbesondere für den Erwerb der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz. Bei anderen Staaten bleibt die Beibehaltungsgenehmigung weiterhin erforderlich, ist aber unter den neuen Regelungen leichter zu erhalten.
3. Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland
Die Möglichkeit, mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen, bringt zahlreiche praktische und emotionale Vorteile mit sich:
Rechtliche und praktische Vorteile
- Vollständige politische Teilhabe: Wahlrecht auf kommunaler, Landes- und Bundesebene in Deutschland sowie entsprechende Rechte im Herkunftsland.
- Freizügigkeit: Uneingeschränktes Aufenthalts- und Arbeitsrecht in beiden Ländern sowie in der gesamten EU bei EU-Staatsangehörigkeit.
- Konsularischer Schutz: Möglichkeit, im Ausland die konsularische Unterstützung beider Länder in Anspruch zu nehmen.
- Erbrecht und Eigentum: Erleichterte Regelungen beim Erben und Vererben sowie beim Erwerb von Grundbesitz im Herkunftsland.
- Bildung und Beruf: Zugang zu Bildungseinrichtungen und bestimmten Berufen, die nur Staatsangehörigen vorbehalten sind.
Identität und Integration
Neben den rechtlichen Vorteilen hat die Doppelstaatsangehörigkeit eine wichtige symbolische und emotionale Bedeutung. Sie ermöglicht es Menschen, ihre Verbundenheit zu beiden Ländern rechtlich zum Ausdruck zu bringen, ohne sich für eine Seite entscheiden zu müssen. Dies fördert die Integration, da die Einbürgerung nicht mehr als Bruch mit dem Herkunftsland empfunden werden muss. Gerade für die nachfolgenden Generationen ist dies von großer Bedeutung, da sie mit beiden kulturellen Identitäten aufwachsen können.
4. Voraussetzungen für die Einbürgerung mit doppelter Staatsangehörigkeit
Obwohl die bisherige Staatsangehörigkeit nun behalten werden darf, müssen weiterhin die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt werden:
- Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren (bei besonderen Integrationsleistungen drei Jahre)
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder Freizügigkeitsberechtigung als Unionsbürger
- Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (mit Ausnahmen)
- Ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen (geringfügige Verstöße ausgenommen)
5. Das Einbürgerungsverfahren in der Praxis
Antragstellung
Der Einbürgerungsantrag wird bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde des Wohnorts gestellt. In den meisten Fällen ist dies das Bürgerbüro oder die Ausländerbehörde der Stadt oder Gemeinde. Es empfiehlt sich, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren, um die individuellen Voraussetzungen zu klären und eine vollständige Liste der benötigten Unterlagen zu erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- Geburtsurkunde
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über Einkommen und Krankenversicherung
- Sprachzertifikat (B1-Niveau oder höher)
- Bescheinigung über bestandenen Einbürgerungstest
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
Wichtig: Seit der Gesetzesänderung muss keine Entlassungsurkunde aus der bisherigen Staatsangehörigkeit mehr vorgelegt werden. Dies vereinfacht das Verfahren erheblich, da dieser Schritt bisher oft zeitaufwendig und kostspielig war.
Unterstützung vom Anwalt
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Bearbeitungsdauer und Kosten
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Behörde und kann zwischen wenigen Monaten und über einem Jahr liegen. Die Einbürgerungsgebühr beträgt regulär 255 Euro pro Person, für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden, 51 Euro. In Härtefällen kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden.
Praktische Auswirkungen im Alltag
Die Doppelstaatsangehörigkeit wirkt sich auf vielfältige Lebensbereiche aus. Im beruflichen Kontext eröffnet sie Möglichkeiten auf beiden Arbeitsmärkten ohne aufenthaltsrechtliche Beschränkungen. Besonders für Fachkräfte, die international tätig sein möchten, ist dies ein erheblicher Vorteil. Auch im Bildungsbereich profitieren Studierende von den Regelungen beider Länder, etwa bei Studiengebühren oder der Anerkennung von Abschlüssen.
Im familiären Bereich vereinfacht die Doppelstaatsangehörigkeit grenzüberschreitende Lebensplanungen. Familienangehörige können problemlos zwischen beiden Ländern pendeln, ohne visarechtliche Hürden überwinden zu müssen. Bei Erbschaftsangelegenheiten können sich durch die Doppelstaatsangehörigkeit günstigere Regelungen ergeben, da in einigen Ländern Staatsangehörige steuerlich privilegiert werden.
6. Besonderheiten und wichtige Hinweise
Ausnahmen vom Grundsatz der Mehrstaatigkeit
In wenigen Fällen kann die Einbürgerung weiterhin von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden, insbesondere wenn im Herkunftsland Wehrpflicht besteht und diese nicht erfüllt wurde. Hier sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.
Informationspflicht gegenüber dem Herkunftsland
Einige Staaten sehen vor, dass der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit zu einem automatischen Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit führt. Dies betrifft allerdings nur wenige Länder. Betroffene sollten sich vor der Einbürgerung beim Konsulat ihres Herkunftslandes über die dortigen Regelungen informieren.
Pflichten bei Mehrstaatigkeit
Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit unterliegen grundsätzlich den Gesetzen beider Staaten. Dies kann in bestimmten Bereichen zu Konflikten führen, etwa bei der Wehrpflicht, steuerlichen Pflichten oder familienrechtlichen Angelegenheiten. Eine rechtliche Beratung kann hier im Einzelfall sinnvoll sein.
Wann ist anwaltliche Beratung erforderlich?
In folgenden Situationen sollte unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden:
Bei strafrechtlichen Vorbelastungen, auch wenn diese geringfügig erscheinen
Wenn Zweifel an der Lebensunterhaltssicherung bestehen oder Sozialleistungen bezogen wurden
Bei komplexen Aufenthaltssituationen, etwa häufigen Auslandsaufenthalten oder Unterbrechungen
Wenn im Herkunftsland Wehrpflicht besteht oder bestanden hat
Bei steuerrechtlichen Fragen, insbesondere wenn Einkünfte in beiden Ländern erzielt werden
Wenn der Einbürgerungsantrag bereits einmal abgelehnt wurde
Eine auf Migrationsrecht spezialisierte Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nicht nur bei der Antragstellung unterstützen, sondern auch präventiv mögliche Stolpersteine identifizieren und Lösungswege aufzeigen. Dies ist besonders wichtig, da eine Ablehnung des Antrags nicht nur enttäuschend ist, sondern auch die Gebühren verloren sind und ein neuer Antrag frühestens nach Wegfall der Ablehnungsgründe gestellt werden kann.
Die Rolle der spezialisierten Anwaltschaft
Anwältinnen und Anwälte für Migrationsrecht kennen nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch die Verwaltungspraxis der verschiedenen Behörden. Sie können einschätzen, welche Nachweise in welcher Form vorzulegen sind und wie mögliche Defizite ausgeglichen werden können. Zudem können sie bei ablehnenden Bescheiden Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage erheben.
Gerade bei Einbürgerungen mit Doppelstaatsangehörigkeit, die erst seit kurzem möglich sind, können rechtliche Grauzonen und unklare Anwendungsfragen auftreten. Hier ist qualifizierte Rechtsberatung besonders wertvoll, um sicherzustellen, dass alle Vorteile der Neuregelung tatsächlich genutzt werden können.
7. Fazit und Ausblick
Die Anerkennung der Doppelstaatsangehörigkeit stellt einen Meilenstein in der deutschen Migrationspolitik dar. Sie trägt der Lebensrealität vieler Menschen Rechnung, die sich sowohl Deutschland als auch ihrem Herkunftsland verbunden fühlen. Die Neuregelung erleichtert nicht nur das Einbürgerungsverfahren erheblich, sondern sendet auch ein wichtiges Signal der Wertschätzung und Anerkennung.
Für Einbürgerungsinteressierte bedeutet dies: Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit ist deutlich niedrigschwelliger geworden. Die emotionale Hürde, sich von der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes verabschieden zu müssen, entfällt. Dies dürfte zu einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungszahlen führen und die Integration langfristig in Deutschland lebender Menschen fördern.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, sollte die Beratungsangebote der Einbürgerungsbehörden nutzen und sich frühzeitig über die individuellen Voraussetzungen informieren. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung kann insbesondere in komplexen Fällen dabei helfen, mögliche Hindernisse frühzeitig zu erkennen und den Antrag optimal vorzubereiten.
Die Zukunft zeigt: Deutschland öffnet sich weiter für Menschen, die hier ihre Heimat gefunden haben. Die Anerkennung der Doppelstaatsangehörigkeit ist dabei nicht das Ende, sondern der Anfang eines moderneren Verständnisses von Zugehörigkeit und Integration. Sie erkennt an, dass Identität nicht exklusiv sein muss und dass Menschen mehreren Ländern gleichzeitig verbunden sein können, ohne ihre Loyalität gegenüber Deutschland in Frage zu stellen.
Gerade bei Einbürgerungen mit Doppelstaatsangehörigkeit, die erst seit kurzem möglich sind, können rechtliche Grauzonen und unklare Anwendungsfragen auftreten. Hier ist qualifizierte Rechtsberatung besonders wertvoll, um sicherzustellen, dass alle Vorteile der Neuregelung tatsächlich genutzt werden können.
Rechtzeitig beraten lassen
Wenn Sie erfahren haben, dass Ihre Einbürgerung abgelehnt wurde, warten Sie nicht zu lange. Eine frühzeitige Beratung hilft, Risiken zu vermeiden und Chancen zu erkennen.
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