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Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsrecht: Ihre Möglichkeiten in Deutschland

Im Bereich des Migrationsrechtes beraten und begleiten wir in Einbürgerungs- und Fachkräfteverfahren.

Durch unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Einbürgerungsrechtes verfügen wir über Methoden, die Ihren Einbürgerungsprozess erheblich beschleunigen.

Sicher und legal in Deutschland leben: Alles zur Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist die Grundlage für ein rechtmäßiges Leben in Deutschland und eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, sei es für Studium, Arbeit oder Familienleben. Doch die gesetzlichen Bestimmungen sind komplex und können sich je nach Ihrem individuellen Status und Ihren Zielen erheblich unterscheiden. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten und helfen Ihnen, die besten Optionen für Ihre persönliche Situation zu finden. Unser Ziel ist es, Ihnen einen sicheren und stabilen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.

Aufenthalt nach § 25 a

Dieser Aufenthaltstitel richtet sich an gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige, die seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in Deutschland leben, erfolgreich die Schule besuchen oder abgeschlossen haben, und eine positive Integrationsprognose aufweisen.

Aufenthalt nach § 25b

Dieser Titel ist für nachhaltig integrierte Personen vorgesehen, die seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen (bzw. 4 Jahren bei Familien mit minderjährigen) in Deutschland leben, ihren Lebensunterhalt größtenteils selbst sichern und mündliche Deutschkenntnisse auf A2-Niveau besitzen.

Aufenthalt nach § 104c Chancenaufenthalt

Diese Regelung betrifft Personen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, um die restlichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.

Aufenthalt Familiennachzug

Der Familiennachzug ermöglicht es Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, minderjährigen Kindern und Eltern minderjähriger Kinder, nach Deutschland zu ziehen.

Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU

Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU benötigen keine Deutschkenntnisse vor der Einreise und erhalten sofort eine uneingeschränkte Erwerbserlaubnis. Ab dem 1. März 2024 ist der Nachweis von ausreichend Wohnraum nicht mehr erforderlich.

Aufenthalt nach § 25a AufenthG

Dieser Aufenthaltstitel betrifft gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende:

  • Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 21 Jahren
  • Voraussetzungen:
    • Mindestens 4 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland
    • Erfolgreicher Schulbesuch oder Schulabschluss
    • Positive Integrationsprognose
    • Keine Straftaten von erheblicher Bedeutung

Aufenthalt nach § 25b AufenthG

Dieser Aufenthaltstitel betrifft nachhaltig integrierte Personen:

Voraussetzungen:

    • Mindestens 8 Jahre ununterbrochener Aufenthalt (6 Jahre bei Familien mit minderjährigen Kindern)
    • Überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts
    • Mündliche Deutschkenntnisse auf A2-Niveau
    • Keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat
    • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Aufenthalt nach § 104c Chancenaufenthalt

Zielgruppe: Personen, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben

Zweck: In dieser Zeit sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen, wie z.B. die Sicherung des Lebensunterhalts und den Nachweis von Sprachkenntnissen

Übergang: Nach Ablauf der 18 Monate kann bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a oder 25b AufenthG erteilt werden

Familiennachzug

Der Familiennachzug ermöglicht es Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Personen, ebenfalls einen Aufenthaltstitel zu erhalten und nach Deutschland zu ziehen.

Berechtigte Personengruppen

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Minderjährige, ledige Kinder
  • Eltern von minderjährigen Kindern

Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU

Familienangehörige müssen vor der Einreise keine Deutschkenntnisse nachweisen. Sie erhalten sofort eine uneingeschränkte Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Ab dem 1. März 2024 ist der Nachweis ausreichenden Wohnraums nicht mehr erforderlich.

Seit November 2023 entfällt bei bestimmten Konstellationen auch die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung.

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Expertin für Migrationsrecht

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