Professionell | Empathisch | Schnell
Asylrecht in Deutschland: Rechtliche Unterstützung
Das Asylrecht in Deutschland bietet Schutz für Menschen, die in ihrem Heimatland aufgrund von Verfolgung, Krieg oder schweren Menschenrechtsverletzungen bedroht sind.
Schutz und Sicherheit: Ihr Weg durch das Asylrecht
Das Asylrecht bietet Schutz für Menschen, die in ihrem Heimatland verfolgt werden und auf der Flucht vor Krieg, Gewalt oder Unterdrückung sind. Der Weg zum Asyl ist oft von Unsicherheit und zahlreichen rechtlichen Herausforderungen geprägt. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie in diesem schwierigen Prozess nicht allein sind. Mit unserer umfassenden Erfahrung im Asylrecht stehen wir Ihnen zur Seite, beraten Sie über Ihre Rechte und unterstützen Sie bei der Antragstellung und in möglichen rechtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Schutz und eine sichere Zukunft in Deutschland zu ermöglichen.
Der Asylantrag
Das Asylverfahren beginnt mit der Stellung eines Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Bundesamt leitet daraufhin das Asylverfahren ein und prüft im Rahmen des Verfahrens, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Asylanerkennung erfüllt, dem Antragsteller der subsidiäre Schutz gewährt werden kann oder ob die Voraussetzungen von zielstaatsbezogenen Abschiebeverboten in der Person des Geflüchteten vorliegen.
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Wann wird einem Ausländer die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt?
Die Flüchtlingseigenschaft wird unter den Voraussetzungen des § 3 AsylG zuerkannt, wenn der Ausländer aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe aus seinem Herkunftsland geflohen ist, vgl. Art 3 AsylG.
Anerkennung als Asylberechtigter
Wann wird ein Ausländer als Asylberechtigter anerkannt?
Als Asylberechtigter wird ein Ausländer unter den Voraussetzungen des Art. 16a GG anerkannt, wenn er politisch verfolgt ist.
Wann liegen zielstaatsbezogene Abschiebeverbote in der Person des Ausländers vor?
- Bei Ausländern, bei denen eine Abschiebung der Person zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig wäre vgl. § 60 Abs. 5 AufenthG
- bei Ausländern, denen bei einer Abschiebung in dem abgeschobenen Staat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht, vgl. § 60 Abs. 7 AufenthG.
Aufenthaltsverfestigung
Wenn der Antragsteller in seinem Asylverfahren vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Recht nach dem Asylgesetz oder nach dem Aufenthaltsrecht erhält, wird ihm eine Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde erteilt. Danach kann Stück für Stück eine Aufenthaltsverfestigung erfolgen.
Subsidiärer Schutz
Wann wird einem Ausländer der subsidiäre Schutzstatus gewährt?
Der subsidiäre Schutzstatus wird einem Ausländer gewährt, wenn von ihm stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht werden können, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, vgl. Art. 4 AsylG.
Braucht man einen Anwalt im Asylverfahren?
In der Regel wird ein Anwalt erst beauftragt, wenn der Asylantrag des Antragstellers bereits abgelehnt wurde.
Erfahrungsgemäß ist es ratsam, sich bereits bei oder vor der Stellung eines Asylantrages von einem Anwalt beraten oder gar vertreten zu lassen. Eine anwaltliche Beiziehung stellt sicher, dass Ihre Rechte im Asylverfahren gewahrt werden.