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Arbeitsmigration: Chancen für Fachkräfte in Deutschland

Umfassende Beratung zum Arbeiten in Deutschland in Köln. Spezialisiert auf Blaue Karte EU, Aufenthaltsrecht, Visum zur Beschäftigung und Niederlassungserlaubnis. Erfahren Sie mehr!

Berufliche Chancen in Deutschland: So gelingt Ihre Arbeitsmigration

Die Arbeitsmigration eröffnet Fachkräften aus aller Welt die Möglichkeit, ihre beruflichen Ziele in Deutschland zu verwirklichen. Gleichzeitig ist sie ein wesentlicher Faktor für die deutsche Wirtschaft, die auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen ist. Wir unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen rechtlichen Fragen rund um die Arbeitsmigration. Von der Beantragung der entsprechenden Visa und Arbeitserlaubnisse bis hin zur Beratung über Arbeitnehmerrechte – wir sorgen dafür, dass der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt rechtssicher und erfolgreich gelingt.

Überblick über unsere Themenfelder

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Sie bietet ein vereinfachtes Verfahren und ermöglicht eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach 21-33 Monaten sowie einen erleichterten Familiennachzug.

Visum zur Beschäftigung

Akademiker können mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche für bis zu sechs Monate nach Deutschland kommen, jedoch während dieser Zeit nicht arbeiten. Ein konkretes Stellenangebot ist Voraussetzung.

Fachkräfte Integration

Das Programm unterstützt internationale Fachkräfte bei der Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt. Es bietet Sprachkurse, Anerkennung von Qualifikationen und Beratungsdienste.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Dieses Verfahren ermöglicht es Arbeitgebern, qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern schneller und effizienter einzustellen.

 

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU bietet mehrere Vorteile:

  • Vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (außer bei Mangelberufen)
  • Möglichkeit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach 33 Monaten, oder bereits nach 21 Monaten bei B1-Deutschkenntnissen
  • Erleichterter Familiennachzug ohne Sprachkenntnisse vor der Einreise
  • Sofortige uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für Familienangehörige

Visum zur Beschäftigung

Voraussetzungen

  • Der erste Schritt besteht darin, ein konkretes Stellenangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland zu erhalten Das Stellenangebot muss in der Regel den deutschen Arbeitsmarktbedingungen entsprechen
  • Für bestimmte Berufe oder Bewerber aus bestimmten Ländern kann eine Vorrangprüfung erforderlich sein

Berufsausbildung

Das Kernstück der deutschen Berufsausbildung ist das duale System, das theoretisches Lernen mit praktischer Erfahrung verbindet:

  • Die Auszubildenden verbringen einen Teil ihrer Zeit in einem Betrieb, wo sie praktische Fähigkeiten erlernen
  • An ein bis zwei Tagen pro Woche oder in Blockphasen besuchen sie eine Berufsschule für den theoretischen Unterricht
    Diese Kombination aus Theorie und Praxis bereitet die Auszubildenden optimal auf die Anforderungen der Arbeitswelt vor

Aufenthalt Berufskraftfahrer

  • Die Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von Berufskraftfahrenden aus Drittstaaten wurde vereinfacht
  • Es wird grundsätzlich nicht mehr geprüft, ob die erforderliche EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation vorhanden sind
  • Die Vorrangprüfung wurde gestrichen und es sind keine Sprachkenntnisse mehr vorausgesetzt

Aufenthalt Ärzte

Aufenthaltstitel:

  • Ärzte können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18b AufenthG (für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung) erhalten

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Medizinstudium Anerkennung des ausländischen Abschlusses in Deutschland Approbation oder Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs Arbeitsplatzangebot

Deutschkenntnisse (in der Regel B2-Niveau) Besonderheiten:

  • Möglichkeit zur Einreise für Anerkennungsverfahren und Kenntnisprüfung Erleichterter Zugang aufgrund des Fachkräftemangels im medizinischen Bereich

Aufenthalt IT-Kräfte

Voraussetzungen für § 18b AufenthG:

  • Hochschulabschluss in einem IT-relevanten Fach
  • Arbeitsplatzangebot
  • Angemessenes Gehalt

Besonderheiten:

  • IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss, aber mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung und einem Mindestgehalt können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
  • Erleichterter Zugang aufgrund des hohen Bedarfs an IT-Fachkräften 

Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte:

  • Niedrigere Gehaltsschwelle (2024: 41.041,80 Euro brutto jährlich)
  • Schnellerer Weg zur Niederlassungserlaubnis

Pflegekräfte

Erleichterter Zugang:

  • Pflegefachkräfte gehören zu den Mangelberufen in Deutschland
  • Sie können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b AufenthG erhalten

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulabschluss in der Pflege
  • Anerkennung der ausländischen Qualifikation in Deutschland
  • Arbeitsplatzangebot oder verbindliche Einstellungszusage
    Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau

Besonderheiten:

  • Möglichkeit zur Einreise zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • Beschäftigungsmöglichkeit als Pflegehilfskraft während des Anerkennungsverfahrens

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren erleichtert und beschleunigt die Einstellung qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Es umfasst schnellere Bearbeitungszeiten und vereinfachte Prozesse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Expertin für Migrationsrecht

Langjährige Erfahrung durch einschlägige Anwaltstätigkeit

Mehrsprachige Rechtsberatung

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