Aufenthaltsrecht

jele coskun aufenthaltsrecht

Für eine legale Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ist in der Regel ein erforderlich, dass der Ausländer einen Aufenthaltstitel besitzt.
Die verschiedenen Aufenthaltstitel sind insbesondere im Aufenthaltsgesetz geregelt. Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltstitel vor:

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU (Blue Card)
  • ICT-Karte
  • Mobile-ICT- Karte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Der Erteilung eines Aufenthaltstitels muss immer ein bestimmter Zweck zu Grunde liegen. Das Aufenthaltsgesetz sieht dabei folgende Aufenthaltszwecke vor:

  • Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG)
  • Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG)
  • Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG)
  • Familiennachzug bzw. wegen Familie/Ehe (§§ 27-36 AufenthG)
  • Besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG)

Damit ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, müssen die im Aufenthaltsgesetz genannten Voraussetzungen für den konkreten Aufenthaltstitel vorliegen.
Für EU-Angehörige und deren Familienangehörige sind außerdem noch Aufenthaltstitel im Freizügkeitsgesetz/EU geregelt.
Wenn der Ausländer erst einmal einen Aufenthaltstitel erlangt hat, kann der Aufenthalt Stück für Stück verfestigt werden und sogar bei Vorliegen der Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt werden.

Hierbei spielt es keine Rolle, in welcher Stadt Sie wohnen. Ich vertrete meine Mandanten bundesweit.

Aufenthaltsbeendigung

Wenn der Asylantrag eines Ausländers endgültig abgelehnt wurde, er einen bestehenden Aufenthaltstitel verloren hat oder er nie einen Aufenthaltstitel besessen hat, ist er verpflichtet die Bundesrepublik zu verlassen bzw. auszureisen.


Die Ausländerbehörde fordert den Ausländer in diesem Fall meist auf, Deutschland binnen einer bestimmten Frist zu verlassen. Sog. Ausweisung.
Wenn der Ausländer nicht innerhalb der gesetzten Frist das Land verlässt, droht ihm ein Abschiebungsverfahren.
Bei einer Aufforderung der Ausländerbehörde, das Land zu verlassen, sollte geprüft werden, ob der Ausländer unter Umständen eine Duldung beantragen kann und somit weiterhin in Deutschland bleiben kann. Eine Duldung wird erteilt, wenn einer oder mehrere im Aufenthaltsgesetz geregelten Duldungsgründe vorliegen.

Insbesondere eine Beschäftigungsduldung oder eine Ausbildungsdulung bieten eine sehr gute Perspektive, den Aufenthalt des Ausländers langfristig wieder zu legalisieren.
Die Duldung hat oft einen schlechten Ruf. Jedoch bietet auch bereits eine ,,einfache‘‘ Duldung oft die Möglichkeit, wieder einen Aufenthaltstitel zu erlangen.

Lassen Sie sich diesbezüglich gerne von mir anwaltlich beraten.

Jêle Coskun
Rechtsanwältin

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