Das Einbürgerungsverfahren
Ausländer, die in Deutschland fest verankert sind und hierzulande ihren Lebensmittelpunkt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden und erhalten hierdurch die deutsche Staatsangehörigkeit, mithin den deutschen Pass.
Wann kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?
Grundsätzlich kann ein Ausländer die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen, wenn er seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland hat, sofern die weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind .
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Daneben gibt es auch die Möglichkeit der vorzeitigen Einbürgerung.
So gibt es für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen die Möglichkeit, die vorzeitige Einbürgerung nach einem gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt von 6 Jahren zu beantragen.
Eine vorzeitige Einbürgerung nach einem gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt von 7 Jahren kommt in Betracht, wenn der Ausländer einen Integrationskurs absolviert hat und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihm hierüber eine Bescheinigung ausgestellt hat.
Wenn der Ausländer seit 2 Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, kommt eine vorzeitige Einbürgerung bereits nach einem gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt von 3 Jahren in Betracht.
Wie läuft die Einbürgerung ab?
Das Einbürgerungsverfahren wird durch den Einbürgerungsantrag eingeleitet.
Wenn die Einbürgerungsbehörde feststellt, dass der Ausländer alle Voraussetzungen für die beantragte Einbürgerung erfüllt, wird dem Ausländer eine Einbürgerungszusicherung erteilt.
Mit dieser Zusicherung muss er sich sodann zu der Botschaft seines Heimatlandes begeben und sich aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen lassen. Sodann kann er die Erteilung der Einbürgerungsurkunde und daraufhin den deutschen Pass und einen Personalausweis beantragen.
Personen, die nicht aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen werden können, erhalten sofort ihre Einbürgerungsurkunde und können daraufhin ebenfalls den deutschen Pass sowie einen Personalausweis beantragen.
Jêle Coskun
Rechtsanwältin
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