Einbürgerung Checkliste

Erfüllen Sie die Anforderungen einer Einbürgerung in Deutschland?

Einbürgerung Checklist Jele

Als Ausländer haben Sie den Anspruch die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit 8 Jahren

Für die Einbürgerung ist zunächst erforderlich, dass Sie sich bereits seit 8 Jahren in der Bundesrepublik aufhalten. Dabei muss Ihr Aufenthalt rechtmäßig sein, was bedeutet, dass Sie seit 8 Jahren einen Aufenthaltstitel innehaben müssen. Eine Duldung ist hierfür nicht ausreichend.

Die Mindestaufenthaltsdauer kann auf 7 Jahre verkürzt werden, wenn Sie eine erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs bescheinigen können. Den Nachweis dessen erbringen Sie durch das „Zertifikat Integrationskurs“. Anlaufstellen zur Absolvierung eines solchen Kurses finden Sie hier: BAMF-NAvI Integrationskurse

Auf 6 Jahre kann die Mindestaufenthaltsdauer verkürzt werden, wenn Sie besondere Integrationsleistungen vorweisen können. Hierzu zählen beispielsweise besonders gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2, besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement.

2. Handlungsfähigkeit

Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 16 Jahre alt sein. Andernfalls kann die Antragsstellung durch ihren gesetzlichen Vertreter erfolgen.

3. Qualifizierte Aufenthaltstitel

Weiter ist die Vorlage eines „qualifizierten Aufenthaltstitels“ zum Zeitpunkt der Antragsstellung erforderlich.
Hierunter fallen:

  • unbefristete Aufenthaltstitel
  • eine Aufenthaltserlaubnis aus dem Abkommen Schweiz-EU
  • eine blaue EU-Karte
  • sogenannte qualifizierte Aufenthaltsgenehmigungen
    (davon ausgeschlossen sind: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24, 25 Abs. 3–5 AufenthG)

4. Identitäts- und Staatsangehörigkeitsklärung

Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen abschließend geklärt sein. Auch wenn die Identitätsklärung bereits im Rahmen der Beantragung eines Aufenthaltstitels erbracht wurde, so ist die erneute Vorlage von identitätsklärenden Dokumenten zur Einbürgerung erforderlich.

5. Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes

Als Ausländer müssen Sie ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes ablegen. Erbringen können Sie diese durch die Unterzeichnung einer Loyalitätserklärung. Je nach Ausländerbehörde kann es hierbei auch zu einer Abfrage der Kenntnis über den Inhalt der Loyalitätserklärung kommen.

6. Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts

Ausländer müssen ferner in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln bestreiten zu können und nicht auf staatliche Hilfszahlungen angewiesen sein. Hiervon umfasst sind auch mögliche Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Angehörigen, die in Deutschland leben.
Getrennt von der Sicherung des Wohnraumes müssen Sie nach dem zweiten Sozialgesetzbuch damit monatlich folgende Beträge zur Verfügung haben:​
Alleinstehende, Alleinerziehende
449,00 €
Volljährige in Partnerschaft
404,00 €
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt,
die nicht Partner sind

360,00 €
Kinder von 14 bis 17 Jahren
376,00 €
Kinder von 6 bis 13 Jahren
311,00 €
Kinder von 0 bis 5 Jahren
285,00 €

7. Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache

Es muss die Kenntnis der deutschen Sprache mündlich und schriftlich auf Niveau B1 nachgewiesen werden. Diesen Nachweis können Sie durch Sprachzertifikat erbringen.

8. Kenntnis der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Die Kenntnis der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland muss nachgewiesen werden. Das kann durch den Einbürgerungstest „Leben in Deutschland“ oder den Abschluss einer deutschen Hauptschule oder vergleichbarer Abschlüsse an deutschen Schulen erfolgen.

9. Strafrechtliche Unbescholtenheit

Sie dürfen nicht wegen einer rechtwidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden sein oder aufgrund der festgestellten Schulunfähigkeit eine Maßregel der Besserung oder Sicherung gegen Sie angeordnet worden sein. Auch darf zum Zeitpunkt des Antrags nicht strafrechtlich gegen Sie ermittelt werden.

10. Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

Die Doppelte- oder Mehrstaatsangehörigkeit ist nicht möglich. Sie müssen daher ihre bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung in Deutschland aufgeben.

Erfüllen Sie diese Anforderungen können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen und somit die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Zur Antragsstellung oder bei Fragen berate ich Sie gerne.

Jêle Coskun
Rechtsanwältin

Tel: +49 (0) 221 899 919 85
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