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Aufnahme Ukrainischer Flüchtlinge

Der Krieg in der Ukraine zwingt hunderttausende Menschen zur Flucht. Bisher haben schon ca. 400.000 Menschen, vor allem Frauen und Kinder das Land verlassen. Die Ukrainische Regierung hat eine Generalmobilmachung verkündet, die es Männern zwischen 18-60 Jahren verbietet derzeit das Land zu verlassen, um zu kämpfen.

Die Ausreise aus der Ukraine

Die EU und Deutschland haben deutlich gemacht, dass sie auf die Flüchtlingsbewegung vorbereitet sind und die Geflüchteten „unbürokratisch“ aufnehmen werden. An den EU-Grenzen zur Ukraine lassen die Grenzbeamten die Ukrainerinnen laut Spiegel-Bericht bereits auch ohne Pass durch, viele Helfer von diversen Hilfsorganisationen stehen zudem bereit um eine Erstversorgung zu gewährleisten. Das die Ukrainerinnen, die sich seit dem russischen Angriff am 24. Februar 2022 auf der Flucht außerhalb der Ukraine befinden Kriegsflüchtlinge sind, ist ohne jeglichen Zweifel.

Aufenthalt der Ukrainerinnen in Deutschland

Grundsätzlich können ukrainische Staatsangehörige sich nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik 90 Tage visumfrei in der Bundesrepublik aufhalten. Derzeit gibt es für geflüchtete ukrainische Staatsangehörige darüber hinaus sowohl die Möglichkeit einen Aufenthalt zu beantragen, als auch einen Asylantrag zu stellen.

Die EU jedoch plant jedoch nun die sog. „Massenzustrom“-Richtlinie zu Gunsten von ukrainischen Kriegsflüchtlingen zu aktivieren. Diese garantiert einen Schutz in den EU-Staaten ohne aufwendiges Asylverfahren. Auch in Deutschland würden daher der Asyl-Schutzstatus ohne Asylverfahren mit gewissen Mindeststandards bis zu drei Jahre gelten. Das bedeutet konkret, dass ukrainische Staatsangehörige in diesem Fall nach ihrer Ankunft in Deutschland sofort einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG für die Dauer von 3 Jahren hätten.

Wir begrüßen die Aufnahmebereitschaft Deutschlands und der EU und stehen Ihnen als Migrationsrechtsexperten gerne beratend zur Verfügung.

Bei Fragen Kontakt aufnehmen:

Tel: 0221 899 919 85

E-Mail: info@jc-legal.de

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