Aus der Ukraine nach Deutschland

Stand 29.03.2022

Erste Hilfe für ukrainische Flüchtlinge zum Aufenthalt in Deutschland

Für Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, besteht die Möglichkeit Zuflucht zu finden und hierfür deutsche Papiere, wie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Er sieht vor, dass Flüchtlinge aus der Ukraine in der EU eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens einem Jahr mit einer Verlängerung zu bis zu 3 Jahren beantragen können.

Auch für Ukrainer, die schon länger ihren Aufenthalt in Deutschland nehmen und nun nicht zurückreisen können, stehen rechtliche Mittel zur Verfestigung des Aufenthalts zur Verfügung. So kommt beispielsweise eine Niederlassungserlaubnis bei bereits langzeitigem Aufenthalt in Betracht

Bitte beachten Sie, dass Änderungen der rechtlichen und politische Lage jederzeit zu einer Neubewertung der Stellung von ukrainischen Flüchtlingen führen können. Der folgende Beitrag bezieht sich daher auf den Stand der Rechtslage vom 03.03.2022:

Aktuelle Lage an den Grenzen und Einreise nach Deutschland

Derzeit befinden sich nach UN-Angaben bereits 650.000 Menschen auf der Flucht aus der Ukraine und noch weitaus mehr werden erwartet. Viele von ihnen übertreten dabei die Grenze in Polen und reisen von dort aus weiter ins Landesinnere und in andere EU-Staaten. Auch Deutschland hat sich Aufnahmewillig gezeigt und möchte Ukrainern Zuflucht bieten.

Eine Einreise in den Schengenraum ist für Ukrainer grundsätzlich mit einem biometrischen Pass visumsfrei möglich. Für Menschen die auf diese Weise nach Deutschland eingereist sind, besteht derzeit die Möglichkeit unbürokratisch eine Verlängerung des Visums für 90 Tage bei der zuständigen Ausländerbehörde zu erhalten.

proteste gegen krieg in der ukraine

Sollten Sie nicht im Besitz eines biometrischen Passes sein, können Sie ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum in der Auslandsvertretung Deutschlands in den Nachbarstaaten der Ukraine beantragen.

Ihr Reisepass ist biometrisch, wenn dieser das Chip-Signet für biometrische Pässe auf der Vorderseite des Passes sowie auf der Datenseite des Passes trägt. Dies betrifft ukrainische Reisepässe, die mit den Seriennummern FB, FE, FF, FG, FH, FJ, PU, SU, DU beginnen, sowie alle nach dem 01.01.2017 ausgestellten Reisepässe.

Berichten zufolge ist derzeit wohl auch die Einreise ohne vorzeitiges Visum mit nachträglicher Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung möglich, wenn kein biometrischer Pass vorgelegt werden kann. Nach EU-Innenministerkonferenz wolle man zunächst allen Menschen aus der Ukraine eine Visumsfreie Einreise ermöglichen und danach über die Möglichkeit eines Aufenthalts entscheiden und gegebenenfalls die Rückkehr in den Heimatstaat ermöglichen. Hiervon werden ausdrücklich auch Menschen ohne ukrainischen Pass erfasst.

Die Möglichkeiten für ukrainische Flüchtlinge zum Verbleib in Deutschland

Um nach einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland deutsche Papiere zu erhalten und den Aufenthalt so abzusichern, ist die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung möglich. Auch für Ukrainer, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten, ergeben sich nun gegebenenfalls andere Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung.

Flüchtlinge aus der Ukraine können demnach eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland von mindestens einem Jahr mit der automatisch eintretenden Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr auf bis zu 3 Jahren erhalten.

Als Anspruchsberechtigte werden laut Beschluss folgende Personen umfasst:

Ukrainische Staatsangehörige, die sich in der Ukraine aufhielten und aufgrund der russischen Invasion am 24. Februar 2022 fliehen mussten

Menschen aus Drittstaaten, die ihren regelmäßigen Aufenthalt rechtmäßig in der Ukraine nehmen und aufgrund der Ereignisse vom 24. Februar 2022 fliehen mussten, beispielsweise in der Ukraine lebende Ausländer oder Asylsuchende. Studierenden oder vorübergehend Beschäftigten aus der Ukraine soll die Aufenthaltsgenehmigung hingegen nicht zustehen. Ihnen soll die sichere Rückreise aus der EU in ihre Heimatstaaten ermöglicht werden.

Die Familienangehörigen der zuvor genannten Personengruppen, soweit die Familienbindung bereits zum Zeitpunkt des „Massenzustrom-Ereignisses“ in der Ukraine bestand hatte. Familienangehörige umfasst demnach Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder und andere Familienangehörige, die in der häuslichen Lebensgemeinschaft mit der berechtigten Person leben und auf diese vollständig oder größtenteils angewiesen sind

Unterstützung durch den deutschen Staat

Sollten Sie sich derzeit mit einem Visum oder Visumsfrei in der Bundesrepublik aufhalten, stehen Ihnen gewisse Sozialleistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 3 des SGB XII zu. Diese sogenannten Überbrückungsleistungen können eine erste Grundversorgung sicherstellen und umfassen Leistungen zur Deckung des Lebensbedarfs, der Unterkunft und der ärztlichen Versorgung. Berechtigt sind nur solche Ausländer, die als „hilfsbedürftig“ eingestuft werden, also nicht über genügend eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Da die Überbrückungsleistungen eigentlich dazu dienen sollen, Ausländer abzusichern, die kurz vor der Ausreise oder Abschiebung stehen, sind die Leistungen auf einen Monat begrenzt. Nach einer Härtefallregelungen des § 23 Abs. 3 S. 6 SGB XII sind Leistungen jedoch über diesen Monat hinaus zu erbringen, soweit eine besondere Härte dies erforderlich macht. Im Falle der ukrainischen Geflüchteten wird diese Regelung wohl anzuwenden sein.

Nach Ihrer Antragsstellung, ergeben sich für Sie einige rechtliche Regelungen und Verpflichtungen, die Ihren Aufenthalt in Deutschland regeln sollen.

Sobald Sie Ihren Antrag nach § 24 AufenthG gestellt haben, sieht der Ratsbeschluss vom 03. März für Sie verschiedene Leistungsansprüche vor. So soll Ihnen eine Wohnerlaubnis erteilt werden und die Möglichkeit bestehen einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Auch soll Ihnen der Zugang zu angemessenem Wohnraum garantiert sein, der Bezug von Sozialleistungen und der Zugang zu medizinischer Behandlung ermöglicht werden. Kindern unter 18 Jahren sollen außerdem eine Schule besuchen können.


Ankommen in Deutschland – Erste Perspektiven schaffen

Wie kann ich meine Situation in Deutschland verbessern? Wie kann mir ein Anwalt
helfen?

Um Ihren Status in Deutschland zu verbessern, empfiehlt es sich rechtliche Perspektiven zum Verbleib mit einem Anwalt zu besprechen. Insbesondere können hier die Möglichkeiten zur Änderung Ihrer Wohnauflage, einer Beschäftigungserlaubnis oder die Beantragung eines anderen Aufenthaltstitels besprochen werden. Durch die rechtliche Verbesserung Ihrer Aufenthaltsbedingungen kann Ihnen geholfen werden in Deutschland Fuß zu fassen.

Sollten Sie auf der Flucht von Ihren Familienangehörigen getrennt worden sein, so besteht außerdem die Möglichkeit diese ihm Rahmen des Familiennachzuges zu sich zu holen oder innerhalb der EU zusammenzuführen.

Sie suchen generelle Informationen zum Migrationsrecht?

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Gerne berate ich Sie als Anwältin mit Spezialisierung auf Migrationsrecht zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Perspektiven in Deutschland und vertrete Sie im Kontakt zur Ausländerbehörde. Sie erreichen mich über das beigefügte Kontaktformular oder telefonisch:

Jêle Coskun
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