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Einbürgerung-Ihr Weg zur Deutschen Staatsbürgerschaft

Wir begleiten Sie in allen Phasen Ihres Einbürgerungsprozesses und legen dabei besonders viel Wert auf eine schnelle und reibungslose Einbürgerung.

Alles, was Sie zur Einbürgerung wissen müssen

Die Einbürgerung ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur vollen Integration in die deutsche Gesellschaft. Sie verleiht Ihnen die gleichen Rechte und Pflichten wie jedem anderen Staatsbürger und öffnet Ihnen viele Türen, sei es im Beruf, bei Wahlen oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Wir begleiten Sie auf diesem Weg, von der Prüfung der Voraussetzungen über die Antragstellung bis hin zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse und die spezifischen Anforderungen im Mittelpunkt, um sicherzustellen, dass der Prozess für Sie so reibungslos wie möglich verläuft.

Überblick über unsere Themen

Einbürgerung nach 3 Jahren

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, das ab dem 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine beschleunigte Einbürgerung nach nur 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.

Einbürgerung nach 5 Jahren

Das neue Staatsangehörigkeits-gesetz sieht eine Verkürzung der regulären Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von bisher 8 auf 5 Jahre vor.

Schnelle Einbürgerung- wie?

Um eine schnelle Einbürgerung zu erreichen, können ein paar Schritte unternommen werden.

Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde

Rechtliche Möglichkeiten bei Verzögerungen im Einbürgerungsprozess.

Einbürgerung nach 3 Jahren

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, das ab dem 27. Juni 2024 in Kraft tritt, wird eine beschleunigte Einbürgerung nach nur 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Um diesen Weg zur Einbürgerung zu beschreiten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen

Der ausländische Partner muss seit mindestens zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sein.

Besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen

Starke Leistungen und Resultate am Arbeitsplatz, die vom Arbeitgeber nachgewiesen werden, können ebenfalls als besondere Integrationsleistung gelten.

Herausragende Sprachkenntnisse (C1-C2 Niveau)

Der Bewerber muss ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachweisen.

Unterhaltsfähigkeit

Der Einbürgerungsbewerber muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ohne Sozialhilfe zu bestreiten.

Ehrenamtliches Engagement

Arten des Engagements:

  • Mitarbeit in Vereinen oder Organisationen
  • Engagement in der Nachbarschaftshilfe
  • Freiwillige Feuerwehr oder Rettungsdienste
  • Mitarbeit in Elternbeiräten oder Schulvereinen
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Staatsangehörigkeitsgesetz, das am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist

Keine Straftaten

Laut § 10 Abs. 1 Nr. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) darf der Antragsteller nicht wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden sein

Einbürgerung nach 5 Jahren

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz sieht eine Verkürzung der regulären Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von bisher 8 auf 5 Jahre vor. Diese Änderung zielt darauf ab, den Einbürgerungsprozess zu erleichtern und zu beschleunigen.

Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Der ausländische Partner muss seit mindestens zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sein.

Sicherung des Lebensunterhalts

Der Einbürgerungsbewerber muss in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ohne Sozialhilfe zu bestreiten.

Ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau)

Der Bewerber muss ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachweisen.

Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Der Test umfasst 33 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen, um zu bestehen. Die Fragen decken diverse Themen wie deutsche Geschichte, Kultur, Gesetze und Bürgerrechte ab. Details zum Einbürgerungstest und dessen Ablauf finden sich auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Bestehen des Einbürgerungstests

Der Test umfasst 33 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen, um zu bestehen. Die Fragen decken diverse Themen wie deutsche Geschichte, Kultur, Gesetze und Bürgerrechte ab. Details zum Einbürgerungstest und dessen Ablauf finden sich auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Straffreiheit

Laut § 10 Abs. 1 Nr. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) darf der Antragsteller nicht wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden sein

Schnelle Einbürgerung- wie?

Praktische Tipps zur Beschleunigung des Einbürgerungsprozesses.Um eine schnelle Einbürgerung zu erreichen, können folgende Schritte hilfreich sein:

Frühzeitige Antragstellung: Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte der Antrag gestellt werden

Sprachnachweis: Ein höheres Sprachniveau (C1-C2) kann den Prozess beschleunigen

Besondere Integrationsleistungen: Ehrenamtliches Engagement oder herausragende berufliche Leistungen nachweisen

Vorbereitung auf den Einbürgerungstest: Eine gründliche Vorbereitung erhöht die Chancen auf ein schnelles Bestehen

Vollständige Unterlagen: Alle erforderlichen Dokumente sorgfältig vorbereiten und einreichen

Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde

Rechtliche Möglichkeiten bei Verzögerungen im Einbürgerungsprozess.Bei Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde können folgende Schritte unternommen werden:

Dienstaufsichtsbeschwerde
Wenn auf die Erinnerung nicht reagiert wird, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Behörde eingereicht werden.
Erinnerungsschreiben
Ein freundliches Erinnerungsschreiben an die Einbürgerungsbehörde kann oft bereits zu einer schnelleren Bearbeitung führen.
Untätigkeitsklage

Als letztes Mittel steht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO (Verwaltungsgerichts-ordnung) zur Verfügung. Diese kann eingereicht werden, wenn die Behörde innerhalb von drei Monaten nicht über den Antrag entschieden hat.

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