Einbürgerung von Kindern: Wann erhalten in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit?

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Inhaltsverzeichnis

Die Frage, ob ein in Deutschland geborenes Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, beschäftigt viele werdende Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Antwort ist nicht immer einfach, denn Deutschland kennt sowohl das Abstammungsprinzip als auch – unter bestimmten Voraussetzungen – das Geburtsortsprinzip. Dieser Artikel erklärt ausführlich, unter welchen Bedingungen Kinder bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und was Eltern dazu wissen müssen.

Zentrale Punkte zur Staatsangehörigkeit bei Geburt

1. Zwei Prinzipien: Abstammung und Geburtsort

Deutschland kombiniert zwei verschiedene Prinzipien für den Erwerb der Staatsangehörigkeit bei Geburt:

Das Abstammungsprinzip (ius sanguinis)

Nach dem Abstammungsprinzip erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsangehöriger ist. Dies ist der traditionelle und wichtigste Erwerbsgrund in Deutschland. Dabei ist es unerheblich, wo das Kind geboren wird – ob in Deutschland, im Ausland oder auf hoher See. Entscheidend ist allein die Staatsangehörigkeit der Eltern.

Das Geburtsortprinzip (ius soli)

Seit dem Jahr 2000 kennt Deutschland auch ein eingeschränktes Geburtsortprinzip. Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dieses Prinzip wurde 2024 durch das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz weiter ausgebaut und die Voraussetzungen deutlich gelockert.

Fragen zur Staatsangehörigkeit Ihres Kindes?

2. Einbürgerung durch Abstammung

Wenn die Mutter deutsche Staatsangehörige ist

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige, erwirbt das Kind automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit – unabhängig davon, ob es ehelich oder nicht ehelich geboren wird und unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Vaters. Dies gilt auch dann, wenn das Kind im Ausland geboren wird.

Wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger ist

Bei ehelichen Kindern erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsangehöriger ist.

Bei nichtehelichen Kindern erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch den deutschen Vater nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Vaterschaft wurde nach deutschem Recht wirksam festgestellt (durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung)
  • Für Kinder, die vor dem 1. Juli 1993 geboren wurden: Der Vater muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres des Kindes die Vaterschaft anerkannt haben
  • Für Kinder, die ab dem 1. Juli 1993 geboren wurden: Die Vaterschaftsanerkennung kann auch noch nach dem 23. Lebensjahr erfolgen

Wenn beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt deutsche Staatsangehörige, erwirbt das Kind automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit – unabhängig davon, ob es ehelich oder nicht ehelich geboren wird und unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Vaters. Dies gilt auch dann, wenn das Kind im Ausland geboren wird.

Geburtsortprinzip

3. Einbürgerung von Kindern durch Geburt in Deutschland (Geburtsortprinzip)

Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn bestimmte Aufenthalts- und Integrationsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Regelungen wurden durch das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz vom 27. Juni 2024 erheblich erleichtert.

Voraussetzungen seit dem 27. Juni 2024 (neue Rechtslage)

Ein Kind erwirbt mit Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zum Zeitpunkt der Geburt:

  • Ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, und
  • dieser Elternteil ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder vergleichbare Rechtsstellung)

Die frühere Regelung, nach der ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben musste, wurde auf fünf Jahre verkürzt. Dies ist eine erhebliche Erleichterung, von der viele Familien profitieren.

Was bedeutet „rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt“?

Dazu zählen insbesondere Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz oder ein Freizügigkeitsrecht als Unionsbürger. Zeiten mit Aufenthaltsgestattung während eines laufenden Asylverfahrens werden grundsätzlich nicht angerechnet. Eine Duldung stellt in der Regel keinen rechtmäßigen Aufenthalt dar.

Wichtig: Zeiten mit einer Aufenthaltsgestattung (während des laufenden Asylverfahrens) zählen nicht zur Aufenthaltszeit. Erst ab Erteilung eines Aufenthaltstitels beginnt die Fünfjahresfrist zu laufen.

Welche unbefristeten Aufenthaltsrechte sind gemeint?

Folgende Aufenthaltstitel erfüllen die Voraussetzung:

  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Aufenthaltsrecht als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (für EU-/EWR-Staatsangehörige und Schweizer)
  • Bestimmte andere unbefristete Aufenthaltsrechte nach dem Aufenthaltsgesetz

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis reicht nicht aus, auch wenn sie bereits mehrfach verlängert wurde. Zum Zeitpunkt der Geburt muss ein unbefristeter Titel vorliegen.

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4. Doppelstaatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder

Seit der Reform 2024 gilt: Kinder, die nach dem Geburtsortprinzip die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, dürfen die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern dauerhaft behalten. Die frühere Optionspflicht, nach der sich Kinder bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden mussten, wurde vollständig abgeschafft.

Dies bedeutet: Bei Geburt in Deutschland erwirbt ein Kind türkischer Eltern sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit und darf beide dauerhaft behalten. Gleiches gilt für alle anderen Staatsangehörigkeiten. Die Mehrstaatigkeit ist nun auch für diese Kinder die Regel.

5. Praktische Schritte nach der Geburt

Geburtsanzeige beim Standesamt

Nach der Geburt muss diese beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. In der Regel übernimmt dies das Krankenhaus oder die Hebamme. Das Standesamt prüft von Amts wegen, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Dies geschieht aufgrund der vorgelegten Dokumente der Eltern (Pässe, Aufenthaltstitel, Geburtsurkunden).

Geburtsurkunde und Staatsangehörigkeitsvermerk

Hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, wird dies in der Geburtsurkunde vermerkt. Bei Kindern, die nach dem Geburtsortprinzip die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wird in der Geburtsurkunde zusätzlich vermerkt, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG erworben hat. Dieser Vermerk hat für die Kinder heute keine negativen Folgen mehr, da die Optionspflicht entfallen ist.

Beantragung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises

Hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, wird dies in der Geburtsurkunde vermerkt. Bei Kindern, die nach dem Geburtsortprinzip die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wird in der Geburtsurkunde zusätzlich vermerkt, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG erworben hat. Dieser Vermerk hat für die Kinder heute keine negativen Folgen mehr, da die Optionspflicht entfallen ist.

Beantragung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises

Hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, wird dies in der Geburtsurkunde vermerkt. Bei Kindern, die nach dem Geburtsortprinzip die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wird in der Geburtsurkunde zusätzlich vermerkt, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG erworben hat. Dieser Vermerk hat für die Kinder heute keine negativen Folgen mehr, da die Optionspflicht entfallen ist.

Staatsangehörigkeitsausweis (optional)

Obwohl die Geburtsurkunde bereits den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit dokumentiert, kann bei Bedarf ein Staatsangehörigkeitsausweis beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein förmlicher Nachweis, aber nicht der einzige mögliche Nachweis. Auch möglich: deutscher Reisepass oder Personalausweis. In der Praxis wird der Staatsangehörigkeitsausweis selten benötigt, kann aber in Zweifelsfällen oder für bestimmte behördliche Verfahren nützlich sein.

6. Zweifelsfälle und häufige Fragen

Was gilt, wenn der Elternteil erst kurz vor der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhält?

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Geburt. Wenn zum Geburtszeitpunkt sowohl die Fünfjahresfrist erfüllt ist als auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht vorliegt, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit – selbst wenn die Niederlassungserlaubnis erst wenige Tage vor der Geburt erteilt wurde.

Nein, für die Fünfjahresfrist zählt nur der Aufenthalt in Deutschland. Aufenthaltszeiten in anderen EU-Staaten werden nicht angerechnet. EU-/EWR-Bürger und Schweizer verfügen in Deutschland über ein Freizügigkeitsrecht, das als unbefristetes Aufenthaltsrecht gilt. Dennoch muss auch hier die erforderliche Aufenthaltszeit in Deutschland erfüllt sein.

Bei Mehrtlingsgeburten werden alle Kinder zum gleichen Zeitpunkt geboren und erwerben daher alle die gleiche Staatsangehörigkeit, sofern die Voraussetzungen zum Geburtszeitpunkt vorliegen. Es kann nicht sein, dass eines der Zwillinge die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt und das andere nicht.

Nein. Kinder von Eltern, die diplomatische Immunität genießen, erwerben nicht durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, da sie nicht dem deutschen Hoheitsbereich unterliegen. Dies ist eine besondere Ausnahme aufgrund völkerrechtlicher Regelungen.

Ein ausländisches Kind, das von deutschen Eltern adoptiert wird, erwirbt mit Wirksamkeit der Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern es zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Bei Adoption durch nur einen deutschen Elternteil gelten besondere Regelungen. Auch hier hat die Reform 2024 Erleichterungen gebracht.

7. Besondere Konstellationen und Sonderfälle

Staatsangehörigkeitsausweis (optional)

Es reicht aus, wenn nur ein Elternteil die Fünfjahresfrist und das unbefristete Aufenthaltsrecht erfüllt. Der andere Elternteil kann beispielsweise erst seit kurzem in Deutschland sein oder nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben – das Kind erwirbt trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nachträglicher Erwerb bei Gesetzesänderung

Die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit auf fünf Jahre gilt grundsätzlich nur für Kinder, die seit Inkrafttreten der Reform geboren werden. Für bereits früher geborene Kinder entsteht nicht automatisch ein rückwirkender Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. In Betracht kommen jedoch andere Einbürgerungsmöglichkeiten, die im Einzelfall geprüft werden sollten.

Staatenlose Kinder

Ein in Deutschland geborenes Kind, das sonst staatenlos wäre, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes, wenn es bei Geburt seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Dies gilt unabhängig von den Aufenthaltszeiten und dem Aufenthaltsstatus der Eltern. Staatenlosigkeit soll vermieden werden.

8. Checkliste: Erwirbt mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?

Prüfen Sie folgende Fragen:

  1. Ist mindestens ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger? → Wenn ja: Das Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung.
  2. Wird das Kind in Deutschland geboren? → Wenn nein: Geburtsortprinzip greift nicht (aber Abstammungsprinzip kann trotzdem gelten).
  3. Hat mindestens ein Elternteil zum Geburtszeitpunkt seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland?
  4. Besitzt dieser Elternteil zum Geburtszeitpunkt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU, Freizügigkeitsrecht)?
  5. Wenn beide Fragen mit Ja beantwortet werden: Das Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip.

9. Was tun bei Unklarheiten?

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, wenden Sie sich an:

  • Das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat
  • Die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
  • Das Bundesverwaltungsamt für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises
  • Eine auf Migrationsrecht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt

Insbesondere bei komplexen Konstellationen (z. B. nicht anerkannte Vaterschaft, Aufenthaltsunterbrechungen, ausländische Voraufenthalte) ist rechtliche Beratung empfehlenswert.

10. Fazit: Mehr Kinder erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 hat den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder erheblich erleichtert. Die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre bedeutet, dass deutlich mehr Kinder bereits bei Geburt deutsche Staatsangehörige werden.

Zusammen mit der Abschaffung der Optionspflicht stellt dies einen wichtigen Schritt zur Anerkennung der Lebensrealität vieler Familien dar.

Für Eltern bedeutet dies: Wenn Sie seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen, wird Ihr in Deutschland geborenes Kind in der Regel automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben – zusätzlich zu jeder anderen Staatsangehörigkeit, die es durch Abstammung erwirbt. Keine Anträge, keine Optionspflicht, keine Nachteile.

Die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an eröffnet Ihrem Kind alle Chancen und Möglichkeiten in Deutschland und der Europäischen Union. Sie ist ein wertvolles Gut, das Ihrem Kind ein Leben lang Sicherheit und Perspektiven bietet. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Situation und die Voraussetzungen – es lohnt sich.

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